Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.168/2020
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Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

               

6B_168/2020

Urteil vom 2. März 2020

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Denys, Präsident,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Ungehorsam gegen amtliche Verfügung;

Nichteintreten,

Beschwerde gegen die Verfügung des

Kantonsgerichts Luzern, 2. Abteilung,

vom 18. Dezember 2019 (4M 19 52).

Der Präsident zieht in Erwägung:

1. 

Die Vorinstanz trat im angefochtenen Entscheid auf eine Berufung gegen ein
Urteil des Bezirksgerichts Willisau vom 23. Mai 2019 nicht ein, weil der
Beschwerdeführer das Rechtsmittel nicht rechtzeitig angemeldet hatte. Das
Bundesgericht könnte deshalb nur die Frage der Fristwahrung bzw. der
Rechtzeitigkeit der Berufungsanmeldung im kantonalen Verfahren prüfen (Art. 42
Abs. 2 BGG). Damit befasst sich der Beschwerdeführer nicht bzw. nicht
hinreichend. Er wendet nur ein, was die Vorinstanz ihm unterstelle, sei eine
Behauptung. Daraus ergibt sich nicht, dass und inwiefern die Vorinstanz mit dem
angefochtenen Entscheid gegen das Recht im Sinne von Art. 95 BGG verstossen
haben könnte. Auf die Beschwerde ist mangels einer tauglichen Begründung im
Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2. 

Die Gerichtskosten hat der Beschwerdeführer zu tragen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

 Demnach erkennt der Präsident:

1. 

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 

Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. 

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Luzern, 2. Abteilung,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 2. März 2020

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill