Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.198/2019
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Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

8C_198/2019     

 

Urteil vom 8. Juli 2019

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Maillard, Präsident,

Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführerin,

gegen

Stadt Zürich, vertr. durch das Sozialdepartement,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom
1. März 2019 (VB.2018.00834).

Nach Einsicht

in die Beschwerde vom 19. März 2019 (Poststempel) gegen die
Nichteintretensverfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 1. März
2019,

in die Verfügung vom 8. Mai 2019, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines
Kostenvorschusses innert gesetzter Frist aufgefordert wurde,

in das hernach eingegangene Gesuch um unentgeltliche Prozessführung,

in die Verfügung vom 24. Mai 2019, mit welcher das Gesuch wegen aussichtsloser
Beschwerdeführung abgewiesen und eine Nachfrist zur Leistung des
Kostenvorschusses von 10 Tagen gesetzt wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel
nicht eingetreten werde,

in Erwägung,

dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,

dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,

dass die Beschwerdeführerin nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,

erkennt der Präsident:

1. 

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 

Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3. 

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 3.
Abteilung, und dem Bezirksrat Zürich schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 8. Juli 2019

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Maillard

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel