Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.449/2019
Zurück zum Index Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 2019
Retour à l'indice Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 2019


 

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

               

6B_449/2019

Verfügung vom 27. Mai 2019

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Denys, Präsident,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

X._________,

vertreten durch Rechtsanwalt A.________,

Beschwerdeführerin,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Postfach 3439, 6002 Luzern,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Üble Nachrede; Rückzug,

Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsgerichts Luzern, 1. Abteilung, vom
15. März 2019 (2N 18 145).

Erwägungen:

Rechtsanwalt A.________ hat die Beschwerde am 13. Mai 2019 im Namen der
Beschwerdeführerin schriftlich zurückgezogen.

Mit Eingabe vom 22. Mai 2019 hat er eine aktuelle, von der Beschwerdeführerin
unterzeichnete Vollmacht eingereicht, anknüpfend an seine Eingabe vom 13. Mai
2019 betreffend Beschwerderückzug. Das Verfahren ist infolge Rückzugs der
Beschwerde kostenlos abzuschreiben.

Demnach verfügt der Präsident:

1. 

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Luzern, 1. Abteilung,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 27. Mai 2019

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill