Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.195/2019
Zurück zum Index Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 2019
Retour à l'indice Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 2019
Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_195/2019 Verfügung vom 22. März 2019 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte X.________, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Balmer, Beschwerdeführer, gegen 1. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel, 2. Eidgenössische Spielbankenkommission, Eigerplatz 1, 3003 Bern, Beschwerdegegnerinnen. Gegenstand Ersatzforderung; faires Verfahren, rechtliches Gehör; Rückzug, Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, vom 2. Oktober 2018 (BES.2017.189). Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 21. März (eingegangen am 22. März) 2019 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 22. März 2019 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill