Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Revision 1F.40/2019
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Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

               

1F_40/2019

Urteil vom 17. Oktober 2019

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Chaix, Präsident,

Bundesrichter Fonjallaz, Muschietti,

Gerichtsschreiber Dold.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Gesuchstellerin,

gegen

Staatsanwalt Perler, Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland,

Gesuchsgegner,

Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern,

Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen,

B.________,

vertreten durch Rechtsanwalt Jörg Zumstein.

Gegenstand

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 1B_76/2019
vom 2. Mai 2019.

In Erwägung,

dass das Bundesgericht mit Urteil 1B_76/2019 vom 2. Mai 2019 eine von
A.________ erhobene Beschwerde abwies, soweit es darauf eintrat;

dass A.________ mit Eingabe vom 12. August 2019 um Revision des
bundesgerichtlichen Urteils ersucht;

dass die weiteren Verfahrensbeteiligten auf eine inhaltliche Stellungnahme zum
Revisionsgesuch verzichtet haben;

dass die Aufhebung oder Abänderung eines in Rechtskraft erwachsenen
Bundesgerichtsurteils nur bei Vorliegen eines Revisionsgrundes gemäss Art. 121
ff. BGG möglich ist;

dass die Gesuchstellerin keinen Revisionsgrund geltend macht und ein solcher
auch nicht ersichtlich ist;

dass Kritik an der rechtlichen Würdigung im Revisionsverfahren nicht zu hören
ist;

dass deshalb auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten ist;

dass bei diesem Verfahrensausgang die Gesuchstellerin die Gerichtskosten zu
tragen hat (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt das Bundesgericht:

1.

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Gesuchstellerin auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien, der Generalstaatsanwaltschaft und dem
Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, und B.________
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. Oktober 2019

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Chaix

Der Gerichtsschreiber: Dold