Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Revision 1F.14/2019
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Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

               

1F_14/2019

Urteil vom 10. Mai 2019

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Chaix, Präsident,

Bundesrichter Kneubühler, Muschietti,

Gerichtsschreiber Störi.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Gesuchsteller,

gegen

Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern, Strassenverkehrsamt,

Gesuchsgegner.

Gegenstand

Revisionsgesuch gegen das Urteil 1C_556/2016 des Schweizerischen Bundesgerichts
vom 14. Juni 2017.

Sachverhalt:

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern verweigerte A.________ am 2. Mai
2016 die Ausstellung eines schweizerischen Führerausweises und aberkannte ihm
auf unbestimmte Zeit die Verwendung des ausländischen nationalen oder
allenfalls internationalen Führerausweises. Dieser Entscheid wurde vom
Kantonsgericht Luzern am 23. November 2016 und vom Bundesgericht am 14. Juni
2017 mit Urteil 1C_556/2016 geschützt.

Mit Eingaben vom 21. März 2019 ans Strassenverkehrsamt und vom 25. März 2019
ans Kantonsgericht beantragt A.________ die Wiederaufnahme des Verfahrens mit
der Begründung, aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wien vom 11. Januar 2019
ergebe sich, dass sein ausländischer Führerausweis vom 20. August 1999 bis zum
11. Januar 2019, mithin im hier entscheidungsrelevanten Zeitraum, gültig
gewesen sei, weshalb ihm ein schweizerischer Führerausweis hätte ausgestellt
werden müssen.

Die beiden kantonalen Instanzen überwiesen die Eingaben vom 21. bzw. 25. März
2019 zuständigkeitshalber dem Bundesgericht.

Mit Eingabe vom 5. April 2019 teilt A.________ dem Bundesgericht mit, das
Strassenverkehrsamt möge seinen Entscheid vom 4. August 2016 selber aufheben.

Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.

Erwägungen:

Die Erfüllung des Anliegens des Gesuchstellers - die Ausstellung eines
schweizerischen Führerausweises - setzt voraus, dass das Bundesgericht das
Urteil 1C_556/2016 in Revision zieht, die Entscheide des Kantonsgerichts vom
23. November 2016 und des Strassenverkehrsamts vom 2. Mai 2016 aufhebt und
letzteres anweist, ihm einen Führerausweis auszustellen. Die Eingaben des
Gesuchstellers sind daher als Revisionsgesuch gegen das Urteil des
Bundesgerichts entgegenzunehmen.

Nach Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG kann die Revision eines bundesgerichtlichen
Urteils unter anderem verlangt werden, wenn der Gesuchsteller nachträglich
erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet, die er
im früheren Verfahren nicht beibringen konnte, unter Ausschluss der Tatsachen
und Beweismittel, die erst nach dem Entscheid entstanden sind.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien, auf das sich der Gesuchsteller beruft,
erging am 11. Januar 2019 und damit nach dem Urteil 1C_556/2016 vom 14. Juni
2017. Es stellt damit von vornherein keinen zulässigen Revisionsgrund dar,
womit auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten ist. Auf die Erhebung von
Kosten kann ausnahmsweise verzichtet werden.

Demnach erkennt das Bundesgericht:

1.

Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird dem Gesuchsteller, dem Justiz- und Sicherheitsdepartement
des Kantons Luzern, Strassenverkehrsamt, und dem Obergericht des Kantons
Luzern, 4. Abteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Mai 2019

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Chaix

Der Gerichtsschreiber: Störi