II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 608/2017
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [displayimage] 9C_608/2017 Verfügung vom 6. November 2017 II. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Meyer, als Einzelrichter, Gerichtsschreiberin Dormann. Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Advokat Daniel Tschopp, Beschwerdeführer, gegen IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA, Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf, Beschwerdegegnerin, Vorsorgestiftung B.________ AG, vertreten durch Dr. Karin Goy Blesi, Stiftung 2. Säule C.________, Gegenstand Invalidenversicherung, Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III, vom 9. August 2017 (C-2283/2016). Nach Einsicht in das Schreiben vom 2. November 2017, womit A.________ die Beschwerde vom 12. September 2017 (Poststempel) gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 2017 zurückziehen lässt, in Erwägung, dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist, dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, verfügt der Einzelrichter: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien, der Vorsorgestiftung B.________ AG, der Stiftung 2. Säule C.________, dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt. Luzern, 6. November 2017 Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Einzelrichter: Meyer Die Gerichtsschreiberin: Dormann Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben