Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 537/2017
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
9C_537/2017        

Urteil vom 28. August 2017

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Pfiffner, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Attinger.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

unbekannten Beschwerdegegner.

Gegenstand
Krankenversicherung,

Beschwerde gegen einen unbekannten Entscheid des Obergerichts des Kantons
Schaffhausen.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 27. Juni 2017 (Datum des Poststempels) gegen einen
unbekannten Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen,

in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den ihm vom Gericht gemäss Art. 42 Abs. 5 in
Verbindung mit Abs. 3 BGG angezeigten Formmangel der fehlenden Beilage des
vorinstanzlichen Entscheids innerhalb der mit Verfügung vom 28. Juni 2017
angesetzten, am 16. August 2017 abgelaufenen (Art. 44 - 48 BGG) Nachfrist nicht
behoben hat,
dass deshalb schon aus diesem Grund im vereinfachten Verfahren nach Art. 108
Abs. 1 lit. a BGG androhungsgemäss auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und
in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG auf die Erhebung von
Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt die Präsidentin:

1. 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Obergericht des Kantons
Schaffhausen und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 28. August 2017
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Pfiffner

Der Gerichtsschreiber: Attinger

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