Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 408/2017
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
9C_408/2017        

Verfügung vom 16. August 2017

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Glanzmann, als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiber Williner.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Marco Unternährer,
Beschwerdeführer,

gegen

Kantonsgericht Luzern,
Hirschengraben 19, 6003 Luzern,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Invalidenversicherung (unentgeltliche Rechtspflege),

Beschwerde gegen die Verfügung
des Kantonsgerichts Luzern
vom 8. Mai 2017.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 21. Juli 2017, worin A.________ die Beschwerde vom 31. Mai
2017 gegen die Zwischenverfügung des Kantonsgerichts Luzern, 3. Abteilung, vom
8. Mai 2017 zurückzieht,

in Erwägung,
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im
Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

verfügt die Einzelrichterin:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, der IV-Stelle Luzern und dem Bundesamt für
Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 16. August 2017

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Glanzmann

Der Gerichtsschreiber: Williner

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