Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 205/2017
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
9C_205/2017        

Verfügung vom 1. Juni 2017

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Parrino, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiberin Keel Baumann.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Fürsprech Jürg Walker,
Beschwerdeführerin,

gegen

Ausgleichskasse des Kantons Solothurn, Allmendweg 6, 4528 Zuchwil,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn
vom 7. Februar 2017.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 31. Mai 2017, worin A.________ die Beschwerde vom 13. März
2017 (Poststempel) gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons
Solothurn vom 7. Februar 2017 zurückziehen lässt, nachdem ihr Gesuch um
unentgeltliche Rechtspflege mit Verfügung vom 28. April 2017 abgewiesen und
gleichzeitig ein Kostenvorschuss von Fr. 500.- (gemäss bewilligtem
Fristerstreckungsgesuch bis 2. Juni 2017 zu bezahlen) erhoben worden ist,

in Erwägung,
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im
Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

verfügt der Einzelrichter:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons
Solothurn und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 1. Juni 2017
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Parrino

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann

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