Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.417/2017
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
8C_417/2017        

Urteil vom 24. August 2017

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Maillard, Präsident,
Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt,
Generalsekretariat, Rheinsprung 16-18, 4051 Basel,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen die Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 22. Mai
2017.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 5. Juni 2017 (Poststempel) gegen die Verfügung des
Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 22. Mai 2017 mit Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege,
in die Verfügung vom 13. Juni 2017, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege abgewiesen und A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses
von Fr. 500.- innert gesetzter Frist verpflichtet wurde,
in die Verfügung vom 4. Juli 2017, mit welcher ihr eine nicht erstreckbare
Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses bis zum 16. August 2017 angesetzt
wurde, ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten werde,

in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG ausnahmsweise auf die Erhebung
von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1. 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Appellationsgericht Basel-Stadt
schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 24. August 2017

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Maillard

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel

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