Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2C.208/2017
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
2C_208/2017

Verfügung vom 21. März 2017

II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Seiler, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Solothurnische Gebäudeversicherung.

Gegenstand
Ablehnungsverfügung (Grundwasserschaden),

Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom
26. Januar 2017.

Nach Einsicht
in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten von A.________ vom
22. Februar 2017 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn
vom 26. Januar 2017, welches die Beschwerde gegen die Verfügung der
Solothurnischen Gebäudeversicherung vom 21. Juni 2016 betreffend Ablehnung der
Übernahme eines Wasserschadens abwies,
in das vom 19. Februar 2017 (richtig: 19. März 2017) datierte, am 20. März 2017
zur Post gegebene Schreiben des Beschwerdeführers, worin dieser den Rückzug der
Beschwerde erklärt, weil er erwartet, dass auch das Bundesgericht ein ähnlich
unseriöses Urteil wie dasjenige des Verwaltungsgerichts fällen würde,

in Erwägung,
dass das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG mit Verfügung des
Abteilungspräsidenten abgeschrieben werden kann,
dass dem Beschwerdeführer reduzierte Gerichtskosten aufzuerlegen sind (Art. 65
sowie Art. 66 Abs. 1, 2 und 3 BGG),

 verfügt der Präsident:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten und dem Verwaltungsgericht des
Kantons Solothurn schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 21. März 2017

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Seiler

Der Gerichtsschreiber: Feller

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