Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Revision 1F.27/2017
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
1F_27/2017         

Urteil vom 16. August 2017

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Merkli, Präsident,
Bundesrichter Chaix, Kneubühler,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Gesuchsteller,

gegen

Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern,
Regionalgericht Berner Jura-Seeland,
Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen.

Gegenstand
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 1B_235/2017
vom 15. Juni 2017.

In Erwägung,
dass das Bundesgericht mit Urteil vom 15. Juni 2017 (1B_235/2017) auf eine von
A.________ gegen den Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen des
Obergerichts des Kantons Bern vom 6. Juni 2017 erhobene Beschwerde mangels
einer hinreichenden Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht eintrat;
dass A.________ mit Eingabe vom 7. August 2017 um Revision des
bundesgerichtlichen Urteils 1B_235/2017 vom 15. Juni 2017 ersuchte;
dass der Gesuchsteller sich auf keinen Revisionsgrund beruft (Art. 121 ff. BGG)
und nicht ansatzweise aufzeigt, inwiefern ein solcher vorliegen sollte;
dass Kritik an der rechtlichen Würdigung im Revisionsverfahren nicht zu hören
ist;
dass deshalb auf das Revisionsgesuch ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) nicht
einzutreten ist;
dass auf eine Kostenauflage (letztmals) verzichtet werden kann (Art. 66 Abs. 1
BGG);

erkennt das Bundesgericht:

1. 
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2. 
Es werden keine Kosten erhoben.

3. 
Dieses Urteil wird dem Gesuchsteller, der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons
Bern, dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland und dem Obergericht des Kantons
Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. August 2017

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Merkli

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli

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