Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.411/2017
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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
                [displayimage]  
 
 
1C_411/2017  
 
 
Verfügung vom 12. Februar 2018  
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Merkli, Präsident, 
Gerichtsschreiber Pfäffli. 
 
Verfahrensbeteiligte 
Stadt Adliswil, 
Zürichstrasse 12, Postfach 577, 8134 Adliswil, 
Beschwerdeführerin, 
vertreten durch 
Rechtsanwältin Marianne Kull Baumgartner, 
 
gegen  
 
1. Walter Sieger, 
2. Ursi Altwegg, 
vertreten durch Walter Sieger, 
Beschwerdegegner, 
 
Bezirksrat Horgen, 
Seestrasse 124, 8810 Horgen. 
 
Gegenstand 
Stimmrechtsbeschwerde; Stadthausareal, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 4.
Abteilung, 4. Kammer, vom 14. Juni 2017 (VB.2017.00215). 
 
 
In Erwägung,  
dass die Stadt Adliswil mit Eingabe vom 10. August 2017 Beschwerde in
öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
des Kantons Zürich vom 14. Juni 2017 erhoben hat; 
dass die Stadt Adliswil mit Schreiben vom 2. Februar 2018 ihre (vorsorglich
eingereichte) Beschwerde vom 10. August 2017 zurückgezogen hat; 
dass das Beschwerdeverfahren somit im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als
durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist; 
dass auf eine Kostenauflage zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 2 und 4 BGG); 
 
 
 verfügt der Präsident:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Es werden keine Kosten erhoben. 
 
3.  
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Bezirksrat Horgen und dem
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 4. Abteilung, 4. Kammer, schriftlich
mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 12. Februar 2018 
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Merkli 
 
Der Gerichtsschreiber: Pfäffli 

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