I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.295/2017
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [8frIR2ALAGK1] {T 1/2} 1C_295/2017 Urteil vom 31. Mai 2017 I. öffentlich-rechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Merkli, Präsident, Gerichtsschreiber Pfäffli. Verfahrensbeteiligte Willy Matzinger, Beschwerdeführer, gegen Bundeskanzlei, Bundeshaus West, 3003 Bern. Gegenstand Stimmrechtsbeschwerde; Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 betreffend das Energiegesetz (EnG). In Erwägung, dass Willy Matzinger mit Eingabe vom 21. Mai 2017 (Postaufgabe 24. Mai 2017) "Stimmrechtsbeschwerde" im Zusammenhang mit der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 betreffend das Energiegesetz erhoben hat; dass der Beschwerdeführer dabei inhaltliche Mängel des Energiegesetzes beanstandet und die Aufhebung von Art. 54 Abs. 1 letzter Teil des Satzes ("nicht dem Referendum unterliegen") beantragt; dass der Beschwerdeführer damit in der Sache eine abstrakte Normenkontrolle des besagten Artikels des Energiegesetzes verlangt; dass Bundesgesetze der abstrakten Normenkontrolle nicht unterliegen (Art. 82 BGG, Art. 190 BV); dass demnach auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG nicht einzutreten ist; dass auf eine Kostenauflage verzichtet werden kann (Art. 66 Abs. 1 BGG); erkennt der Präsident: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer und der Bundeskanzlei schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 31. Mai 2017 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Merkli Der Gerichtsschreiber: Pfäffli Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben