Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.476/2016
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
  
                   
{T 0/2}
8C_476/2016

Urteil vom 13. Juli 2016

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira), Arbeitslosenkasse des Kantons
Luzern, Bürgenstrasse 12, 6005 Luzern,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen den Entscheid des
Kantonsgerichts Luzern vom 12. Mai 2016.

Nach Einsicht
in die Eingabe vom 8. Juli 2016 (Poststempel) gegen den gemäss postamtlicher
Bescheinigung am 19. Mai 2016 an A.________ ausgehändigten Entscheid des
Kantonsgerichts Luzern vom 12. Mai 2016,

in Erwägung,
dass sich die Einlegerin im Schriftstück vom 8. Juli 2016 darüber beschwert,
eine Rechnung in der Höhe von Fr. 1'125.15 erhalten zu haben,
dass diese Eingabe, so denn überhaupt eine Beschwerde gegen den Entscheid des
Kantonsgerichts darstellend, nicht innert der nach Art. 100 Abs. 1 BGG
30-tägigen, gemäss Art. 44 - 48 BGG am 20. Juni 2016 abgelaufenen
Rechtsmittelfrist eingereicht worden ist,
dass daher so oder anders auf die Eingabe im vereinfachten Verfahren nach Art.
108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG nicht einzutreten ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG umständehalber auf die Erhebung
von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Einzelrichter:

1. 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Kantonsgericht Luzern, 3. Abteilung, dem
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der Dienststelle Wirtschaft und
Arbeit (wira) schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 13. Juli 2016

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Ursprung

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel

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