Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.340/2016
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
8C_340/2016

Verfügung vom 5. Juli 2016

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Heine, als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiber Lanz.

Verfahrensbeteiligte
Ausgleichskasse Luzern, Würzenbachstrasse 8, 6006 Luzern,
Beschwerdeführerin,

gegen

 A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stephan Zimmerli,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern, 3. Abteilung, vom 5.
April 2016.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 28. Juni 2016, worin die Ausgleichskasse Luzern die
Beschwerde vom 11. Mai 2016 gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern, 3.
Abteilung, vom 5. April 2016 zurückzieht,

in Erwägung,
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im
Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

verfügt die Einzelrichterin:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Kantonsgericht Luzern, 3. Abteilung, der
IV-Stelle Luzern und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich
mitgeteilt.

Luzern, 5. Juli 2016
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Heine

Der Gerichtsschreiber: Lanz

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