Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2C.540/2016
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
2C_540/2016

Verfügung vom 4. August 2016

II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Seiler, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.

Verfahrensbeteiligte
A.________, Beschwerdeführer,
vertreten durch Rechtsanwalt Dominik Zillig,

gegen

Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau.

Gegenstand
Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung,

Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau, 2.
Kammer, vom 11. Mai 2016.

Nach Einsicht
in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten von A.________ vom
13. Juni 2016 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom
11. Mai 2016 betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung,
in das Schreiben des Vertreters der Beschwerdeführerin vom 2. August 2016,
womit er unter Hinweis auf die Verfügung vom 21. Juli 2016 (Ansetzung einer
Nachfrist zur Bezahlung des Kostenvorschusses) erklärt, dass er nach
Rücksprache mit seinem Klienten die Beschwerde vom 13. Juni 2016 zurückziehe,

in Erwägung,
dass gemäss Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG der Abteilungspräsident als Einzelrichter
über die Abschreibung von Verfahren zufolge Gegenstandslosigkeit, Rückzugs oder
Vergleichs entscheidet,
dass das Verfahren gestützt auf die Rückzugserklärung vom 2. August 2016
abgeschrieben werden kann,
dass die entstandenen Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind
(vgl. Art. 66 Abs. 1 erster Satz sowie Abs. 2 und 3 BGG),

 verfügt der Präsident:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten, dem Verwaltungsgericht des
Kantons Aargau, 2. Kammer, und dem Staatssekretariat für Migration schriftlich
mitgeteilt.

Lausanne, 4. August 2016

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Seiler

Der Gerichtsschreiber: Feller

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