Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2C.269/2016
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
2C_269/2016

Verfügung vom 26. April 2016

II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Seiler, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.

Verfahrensbeteiligte
A.________, c/o B.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Prüfungskommission für Rechtsanwälte
des Kantons St. Gallen, Kantonsgericht St. Gallen.

Gegenstand
Schriftliche Anwaltsprüfung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, III.
Zivilkammer, vom 19. Februar 2016.

Nach Einsicht
in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten von A.________ vom
23. März 2016 gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 19.
Februar 2016 betreffend schriftliche Anwaltsprüfung,
in die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 25. April 2016, womit sie die
Beschwerde zurückzieht und darum ersucht, es seien ihr keine Verfahrenskosten
aufzuerlegen,

in Erwägung,
dass das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG mit Verfügung des
Abteilungspräsidenten abgeschrieben werden kann,
dass dem Gesuch um Verzicht auf Kostenauferlegung nicht zu entsprechen ist
(Art. 66 Abs. 3 BGG), jedoch der Beschwerdeführerin bloss reduzierte
Gerichtskosten aufzuerlegen sind (Art. 65 BGG sowie Art. 66 Abs. 1 und 2 BGG),

 verfügt der Präsident:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten und dem Kantonsgericht St.
Gallen, III. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 26. April 2016

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Seiler

Der Gerichtsschreiber: Feller

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