Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2C.16/2016
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
2C_16/2016

Verfügung vom 9. Februar 2016

II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Zünd, Präsident,
Gerichtsschreiber Errass.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Polizei des Kantons Solothurn,

Departement des Innern des Kantons Solothurn.

Gegenstand
Beschlagnahme von Waffen / Waffenbewilligung,

Beschwerde gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn
vom 1. Dezember 2015.

Nach Einsicht
in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten von A.________ vom
6. Januar 2016 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn
vom 1. Dezember 2015 betreffend Beschlagnahme von Waffen bzw.
Waffenbewilligung,
in das Schreiben des Beschwerdeführers vom 27. Januar 2016, womit er erklärt,
die Beschwerde zurückzuziehen,

in Erwägung,
dass das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG mit Verfügung des
Abteilungspräsidenten abgeschrieben werden kann,
dass dem Beschwerdeführer keine Gerichtskosten aufzuerlegen sind (Art. 65, 66
Abs. 1 BGG),

 verfügt der Präsident:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligen, dem Verwaltungsgericht des
Kantons Solothurn und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. Februar 2016

Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Zünd

Der Gerichtsschreiber: Errass

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