Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 252/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
9C_252/2015

Urteil vom 12. Mai 2015

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Glanzmann, Präsidentin,
Gerichtsschreiberin Dormann.

Verfahrensbeteiligte
A.________ AG, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Urs Saxer und Mirjam
Barmet,
Beschwerdeführerin,

gegen

Beschlussorgan der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte
Medizin (HSM Beschlussorgan),
vertreten durch Advokatin Andrea Gysin,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Krankenversicherung (Zuständigkeit),

Beschwerde gegen den Beschluss des HSM Beschlussorgans vom 10. März 2015.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 9. April 2015 (Poststempel) gegen den Entscheid des HSM
Beschlussorgans vom 10. März 2015,

in Erwägung,
dass ein Meinungsaustausch mit dem Bundesverwaltungsgericht dessen
Zuständigkeit ergeben hat,
dass deshalb gestützt auf das vereinfachte Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit.
a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66
Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt die Präsidentin:

1. 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt
für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 12. Mai 2015

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Glanzmann

Die Gerichtsschreiberin: Dormann

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