Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 160/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
9C_160/2015

Verfügung vom 13. Mai 2015

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Pfiffner, als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiberin Keel Baumann.

Verfahrensbeteiligte
A.________, vertreten durch Fürsprech Jürg Walker,
Beschwerdeführer,

gegen

Ausgleichskasse des Kantons Solothurn, Allmendweg 6, 4528 Zuchwil,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn
vom 22. Januar 2015.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 10. Mai 2015, worin A.________ die Beschwerde vom 2. März
2015 (Poststempel) gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons
Solothurn vom 22. Januar 2015 zurückzieht,

in Erwägung,
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im
Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG umständehalber auf die Erhebung von
Gerichtskosten verzichtet wird,

verfügt die Einzelrichterin:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons
Solothurn und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 13. Mai 2015

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Pfiffner

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann

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