Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 158/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     

{T 0/2}            
9C_158/2015

Verfügung vom 16. April 2015

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Parrino, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiber Furrer.

Verfahrensbeteiligte
A.________, vertreten durch den Sozialdienst Bezirk Affoltern, Berufsbeistand,
und dieser vertreten durch
Rechtsanwältin Petra Oehmke,
Beschwerdeführerin,

gegen

Gemeindeverwaltung Stallikon, Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/
IV der Gemeinden Bonstetten, Stallikon, und Wettswil a.A., Reppischtalstrasse
53, 8143 Stallikon,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons
Zürich vom 9. Februar 2015.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 15. April 2015, worin A.________ die Beschwerde vom 27.
Februar 2015 (Poststempel) gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts
des Kantons Zürich vom 9. Februar 2015 zurückzieht,

in Erwägung,
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im
Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

verfügt der Einzelrichter:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde als erledigt abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons
Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 16. April 2015

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Parrino

Der Gerichtsschreiber: Furrer

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