Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.546/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
8C_546/2015

Urteil vom 27. Oktober 2015

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Leuzinger, Präsidentin,
Gerichtsschreiberin Hofer.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Gemeinde B.________,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Sozialhilfe,

Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung II, vom
17. Juli 2015.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 13. August 2015 gegen den Entscheid des
Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung II, vom 17. Juli 2015,
in die Mitteilung des Bundesgerichts vom 17. August 2015, mit welcher
A.________ die Anforderungen an eine Rechtsschrift erläutert wurden mit dem
Hinweis, dass eine Verbesserung innert der Beschwerdefrist erfolgen könne,
in die am 20. August 2015 erfolgte Eingabe des A.________,
in die Verfügung vom 5. Oktober 2015, mit welcher A.________ zur Bezahlung
eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 16. Oktober 2015
verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in
Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

erkennt die Präsidentin:

1. 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II,
schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 27. Oktober 2015
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Leuzinger

Die Gerichtsschreiberin: Hofer

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