Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.228/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
8C_228/2015

Verfügung vom 1. Juli 2015

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiber Lanz.

Verfahrensbeteiligte
IV-Stelle des Kantons Solothurn,
Allmendweg 6, 4528 Zuchwil,
Beschwerdeführerin,

gegen

A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Rémy Wyssmann,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen die Verfügung des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn
vom 9. März 2015.

Nach Einsicht
in die Beschwerde der IV-Stelle des Kantons Solothurn gegen die vom
Versicherungsgericht des Kantons Solothurn am 9. März 2015 verfügte
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von A.________ erhobenen
kantonalen Beschwerde,
in die Verfügung des Versicherungsgerichts vom 12. Juni 2015, mit der die
aufschiebende Wirkung der Beschwerde aufgehoben wird,

in Erwägung,
dass das Verfahren damit gegenstandslos geworden ist,
dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 72 BZP im
Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass es sich rechtfertigt, keine Kosten zu erheben und keine
Parteientschädigung zuzusprechen (Art. 66 und Art. 68 BGG),

verfügt der Einzelrichter:

1. 
Das Verfahren wird infolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons
Solothurn und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 1. Juli 2015
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Ursprung

Der Gerichtsschreiber: Lanz

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