Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.996/2015
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [8frIR2ALAGK1] {T 0/2} 6B_996/2015 Verfügung vom 29. Oktober 2015 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiber C. Monn. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Verletzung von Verkehrsregeln, Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Aargau, Strafgericht, 3. Kammer, vom 18. August 2015. Erwägungen: Das Bundesgericht verlangte vom Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. Oktober 2015 mit Frist bis zum 27. Oktober 2015 einen Kostenvorschuss von Fr. 2'000.--. Auf der Verfügung war vermerkt, die Nichtbezahlung des Kostenvorschusses gelte nicht als Rückzug des Rechtsmittels, dieser müsse schriftlich erklärt werden. Der Beschwerdeführer teilte dem Bundesgericht mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 mit, er lehne eine Vorauszahlung von Fr. 2'000.-- strikte ab. Indessen wolle er von der "Rechtsmittelbelehrung", wonach ein Rückzug schriftlich erklärt werden müsse, Gebrauch machen. Folglich ist das Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde kostenlos abzuschreiben. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Strafgericht, 3. Kammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 29. Oktober 2015 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Der Gerichtsschreiber: Monn Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben