Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.29/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
6B_29/2015

Urteil vom 16. März 2015

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau,
Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Massnahme (ambulant oder stationär),

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau, Strafgericht,
1. Kammer, vom 11. Dezember 2014.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.

 Mit Verfügung vom 12. Januar 2015 wurde dem Beschwerdeführer eine Frist bis
zum 27. Januar 2015 angesetzt, um dem Bundesgericht einen Kostenvorschuss von
Fr. 2'000.-- einzuzahlen. Nachdem er diese Verfügung auf der Post nicht
abgeholt hatte, wurde sie ihm mit A-Post zugesandt. Sie gilt als zugestellt.
Mit Verfügung vom 9. Februar 2015 wurde dem Beschwerdeführer die gesetzlich
vorgeschriebene und nicht mehr erstreckbare Nachfrist angesetzt bis zum 24.
Februar 2015, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde. Der
Beschwerdeführer hat diese Verfügung erhalten. Indessen hat er den
Kostenvorschuss nicht geleistet. Folglich ist auf die Beschwerde
androhungsgemäss im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.

 Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
BGG).

Demnach erkennt der Präsident:

1. 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. 
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau,
Strafgericht, 1. Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. März 2015

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Denys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill

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