II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.957/2015
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [8frIR2ALAGK1] 5A_957/2015 Verfügung vom 5. Juli 2017 II. zivilrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter von Werdt, Präsident, Gerichtsschreiber Möckli. Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Advokat Peter Volken, Beschwerdeführer, gegen Bezirksgericht Brig, Östlich-Raron und Goms, Beschwerdegegner. Gegenstand unentgeltliche Rechtspflege (Löschung einer Dienstbarkeit), Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis, Zivilkammer, vom 23. Oktober 2015. Nach Einsicht in das Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 23. Oktober 2015, in die hiergegen vom A.________ am 2. Dezember 2015 erhobene Beschwerde, in das Schreiben vom 29. Juni 2017, mit welchem die Beschwerde zurückgezogen wurde, in Erwägung, dass das Beschwerdeverfahren zufolge Rückzuges durch den Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP), dass die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG), verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzuges der Beschwerde als erledigt abgeschrieben. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Diese Verfügung wird den Parteien, dem Kantonsgericht des Kantons Wallis, Zivilkammer, und B.________ schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 5. Juli 2017 Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: von Werdt Der Gerichtsschreiber: Möckli Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben