Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.957/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
5A_957/2015        

Verfügung vom 5. Juli 2017

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter von Werdt, Präsident,
Gerichtsschreiber Möckli.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Advokat Peter Volken,
Beschwerdeführer,

gegen

Bezirksgericht Brig, Östlich-Raron und Goms,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
unentgeltliche Rechtspflege (Löschung einer Dienstbarkeit),

Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Wallis,
Zivilkammer, vom 23. Oktober 2015.

Nach Einsicht
in das Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 23. Oktober 2015,
in die hiergegen vom A.________ am 2. Dezember 2015 erhobene Beschwerde,
in das Schreiben vom 29. Juni 2017, mit welchem die Beschwerde zurückgezogen
wurde,

in Erwägung,
dass das Beschwerdeverfahren zufolge Rückzuges durch den Abteilungspräsidenten
(Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP),
dass die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG
i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt der Präsident:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzuges der Beschwerde als erledigt abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Kantonsgericht des Kantons Wallis,
Zivilkammer, und B.________ schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 5. Juli 2017

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: von Werdt

Der Gerichtsschreiber: Möckli

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