Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.595/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
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Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
5A_595/2015

Verfügung vom 16. September 2015

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Escher, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Verfahrensbeteiligte
A.________ GmbH,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alexander von Bergwelt,
Beschwerdeführerin,

gegen

B.________ GmbH,
vertreten durch Rechtsanwalt Patrik A. Häberlin,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Konkurseröffnung,

Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen die Präsidialverfügung vom 30. Juni 2015
des Obergerichts des Kantons Zug (II. Beschwerdeabteilung).

Nach Einsicht:
in die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen die Präsidialverfügung vom 30.
Juni 2015 des Obergerichts des Kantons Zug (betreffend Konkurseröffnung über
die C.________ AG),

in Erwägung:
dass die Beschwerdeführerin die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 14.
September 2015 zurückgezogen hat, das Beschwerdeverfahren daher durch das
präsidierende Abteilungsmitglied (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art.
71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und die Kosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen
sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt das präsidierende Mitglied:

1. 
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Obergericht des Kantons Zug, der
C.________ AG, dem Konkursamt Zug, dem Grundbuch- und Vermessungsamt Zug und
dem Handelsregisteramt Zug schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. September 2015
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Escher

Der Gerichtsschreiber: Füllemann

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