Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.37/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
5A_37/2015

Verfügung vom 23. Februar 2015

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter von Werdt, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Verfahrensbeteiligte
A.________ AG,
Beschwerdeführerin,

gegen

Stiftung B.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Heinrich Hempel,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Gegenstandslosigkeit (Hauptverhandlung, Grundbuchberichtigung),

Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen den Entscheid vom 18. Dezember 2014 des
Obergerichts des Kantons Thurgau.

Nach Einsicht:
in die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen den Entscheid vom 18. Dezember
2014 des Obergerichts des Kantons Thurgau,

in Erwägung:
dass die Beschwerdeführerin die erwähnte Eingabe (nach Abweisung ihres Gesuchs
um unentgeltliche Rechtspflege) mit Schreiben vom 17. Februar 2015
zurückgezogen hat, das Beschwerdeverfahren daher durch den
Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG
i.V.m. Art. 73 BZP), entgegen dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Kosten
nicht verzichtet werden kann, jedoch reduzierte Kosten der Beschwerdeführerin
aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt der Präsident:

1. 
Das Verfahren 5A_37/2015 wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt
abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. Februar 2015
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: von Werdt

Der Gerichtsschreiber: Füllemann

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