Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.316/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
5A_316/2015

Verfügung vom 22. Mai 2015

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter von Werdt, Präsident,
Gerichtsschreiber Zbinden.

Verfahrensbeteiligte
A.A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Lämmli,
Beschwerdeführer,

gegen

B.A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Urs Späti,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Ehescheidung,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 27.
Februar 2015.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 20. April 2015 gegen das Urteil des Obergerichts des
Kantons Schaffhausen vom 27. Februar 2015.

in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 20. Mai 2015
zurückgezogen hat, die Beschwerde daher durch den Abteilungspräsidenten (Art.
32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und die
Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2
BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt der Präsident:

1. 
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. Mai 2015
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: von Werdt

Der Gerichtsschreiber: Zbinden

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