II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.210/2015
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [8frIR2ALAGK1] {T 0/2} 5A_210/2015 Verfügung vom 25. März 2015 II. zivilrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter von Werdt, Präsident, Gerichtsschreiber Füllemann. Verfahrensbeteiligte A.A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Fritz Tanner, Beschwerdeführer, gegen B.A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Ralph Schiltknecht, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Abänderung Scheidungsurteil, Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen den Entscheid vom 13. Januar 2015 des Obergerichts des Kantons Aargau (Zivilgericht, 1. Kammer). Nach Einsicht: in die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen den Entscheid vom 13. Januar 2015 des Obergerichts des Kantons Aargau, in Erwägung: dass der Beschwerdeführer die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 23. März 2015 zurückgezogen hat, das Beschwerdeverfahren daher durch den Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP), die Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen, jedoch keine Parteientschädigungen zuzusprechen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG), verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 4. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 25. März 2015 Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: von Werdt Der Gerichtsschreiber: Füllemann Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben