Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.1024/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
5A_1024/2015

Verfügung vom 25. Januar 2016

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Escher, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Betreibungsamt Basel-Landschaft.

Gegenstand
Pfändungsvollzug,

Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen den Entscheid vom 1. Dezember 2015 der
Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft.

Nach Einsicht:
in die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG (5A_1024/2015) gegen den Entscheid vom
1. Dezember 2015 der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs
Basel-Landschaft,

in Erwägung:
dass der Beschwerdeführer die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 23. Januar
2016 zurückgezogen hat, das Beschwerdeverfahren daher durch das präsidierende
Abteilungsmitglied (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m.
Art. 73 BZP) und die Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG
i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt das präsidierende Mitglied:

1. 
Das bundesgerichtliche Verfahren 5A_1024/2015 wird als durch Rückzug der
Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 100.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt Basel-Landschaft
und der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 25. Januar 2016
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Escher

Der Gerichtsschreiber: Füllemann

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