Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.98/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
4A_98/2015

Verfügung vom 10. August 2015

I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Instruktionsrichterin,
Gerichtsschreiber Hurni.

Verfahrensbeteiligte
Club A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Diego Cavegn,
Beschwerdeführer,

gegen

Club B.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Claudio Bazzani
und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Pfisterer,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit,

Beschwerde gegen das Schiedsurteil des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 9.
Januar 2015.

In Erwägung,
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20. Juli 2015 erklärte, seine
Beschwerde gegen das Schiedsurteil des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) vom 9.
Januar 2015zurückzuziehen;
dass der Beschwerdeführer auf einen zwischen den Parteien geschlossenen
Vergleich Bezug nahm, nach welchem der Beschwerdeführer die Gerichtskosten für
das bundesgerichtliche Verfahren trägt und die Parteikosten wettgeschlagen
werden;
dass der Beschwerdegegner gegen diese Kostenregelung keine Einwände erhob;
dass das bundesgerichtliche Verfahren in Anwendung von Art. 32 Abs. 2 BGG
abgeschrieben werden kann;
dass die reduzierten Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66
Abs. 2 und 3 BGG) und keine Parteientschädigungen zuzusprechen sind;

 verfügt die Instruktionsrichterin:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 2'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Tribunal Arbitral du Sport (TAS)
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. August 2015

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Instruktionsrichterin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Hurni

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