I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.624/2015
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [8frIR2ALAGK1] {T 0/2} 4A_624/2015 Urteil vom 8. Januar 2016 I. zivilrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichterin Kiss, Präsidentin, Gerichtsschreiber Th. Widmer. Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführer, gegen B.________ AG, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Arbeitsvertrag, Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Lenzburg, Arbeitsgericht, vom 18. September 2015. In Erwägung, dass der Beschwerdeführer gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Lenzburg, Arbeitsgericht, vom 18. September 2015 mit Eingaben vom 6. und 13. November 2015 Beschwerde erhoben hat; dass der Beschwerdeführer den ihm auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb der mit Verfügung vom 10. Dezember 2015 angesetzten Nachfrist nicht geleistet hat, weshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist, dass die Gerichtskosten dem Verfahrensausgang entsprechend dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG); dass der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zuzusprechen ist, da ihr durch das bundesgerichtliche Verfahren kein Aufwand erwachsen ist; erkennt die Präsidentin im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Bezirksgericht Lenzburg, Arbeitsgericht, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 8. Januar 2016 Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Kiss Der Gerichtsschreiber: Widmer Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben