Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.486/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
4A_486/2015

Verfügung vom 8. Oktober 2015

I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Kiss, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
A.________ SA,
vertreten durch Rechtsanwalt Severin Pflüger,
Beschwerdeführerin,

gegen

B.________ AG,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Auftrag,

Beschwerde gegen das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 10. Juli
2015.

In Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich
vom 10. Juli 2015 mit Beschwerde vom 15. September 2015 beim Bundesgericht
anfocht;
dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 1. Oktober 2015 mitteilte, sie
ziehe die Beschwerde zurück;
dass das bundesgerichtliche Verfahren damit gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG
abgeschrieben werden kann;
dass die reduzierten Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind
(Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG);
dass der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zuzusprechen ist, da ihr
aus dem bundesgerichtlichen Verfahren kein Aufwand erwachsen ist;

verfügt die Präsidentin:

1.

 Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

 Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.

 Der Beschwerdegegnerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

 Diese Verfügung wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons Zürich
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Oktober 2015

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Kiss

Der Gerichtsschreiber: Huguenin

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