I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.424/2015
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [8frIR2ALAGK1] {T 0/2} 4A_424/2015 Verfügung vom 28. September 2015 I. zivilrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichterin Kiss, Präsidentin, Gerichtsschreiber Huguenin. Verfahrensbeteiligte A.________ AG, vertreten durch Herrn Dr. Balz Gross und/oder Herrn Dr. Claudio Bazzani und/oder Frau Dr. Stefanie Pfisterer, Beschwerdeführerin, gegen B.________ AG, vertreten durch Herrn Michael Kramer und/oder Frau Dr. Sibylle Pestalozzi-Früh, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Schiedsgerichtsverfahren, Beschwerde gegen den Schiedsentscheid vom 30. Juni 2015. In Erwägung, dass die Beschwerdeführerin den Schiedsentscheid vom 30. Juni 2015 mit Beschwerde vom 1. September 2015 beim Bundesgericht anfocht; dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 21. September 2015 erklärte, sie ziehe die Beschwerde zurück; dass das bundesgerichtliche Verfahren damit gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG abgeschrieben werden kann; dass die reduzierten Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG); verfügt die Präsidentin: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Schiedsgericht der Schweizerischen Handelskammer mit Sitz in Zürich schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 28. September 2015 Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Kiss Der Gerichtsschreiber: Huguenin Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben