Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.381/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
4A_381/2015

Verfügung vom 18. September 2015

I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Kiss, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

1. B.________ AG,
vertreten durch Rechtsanwalt Marcel Landolt,
2. C.________ AG,
vertreten durch Rechtsanwalt Kurt Gemperli,
Beschwerdegegnerinnen.

Gegenstand
Gesellschaftsrecht,

Beschwerde gegen den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen vom
16. Juni 2015.

In Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons St.
Gallen vom 16. Juni 2015 mit Rechtsschrift vom 23. Juli 2015 beim Bundesgericht
anfocht;
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. September 2015 erklärte, dass
er die Beschwerde zurückziehe;
dass das bundesgerichtliche Verfahren damit gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG
abgeschrieben werden kann;
dass unter den gegebenen Umständen auf die Erhebung von Gerichtskosten zu
verzichten ist (Art. 66 Abs. 2 BGG);

 verfügt die Präsidentin:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons St. Gallen
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 18. September 2015

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Kiss

Der Gerichtsschreiber: Huguenin

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