Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.609/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 1/2}
                   
1C_609/2015

Verfügung vom 8. Dezember 2015

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte
Hugo Panzeri,
Beschwerdeführer,

gegen

Regierungsrat des Kantons Zürich,
Neumühlequai 10, Postfach, 8090 Zürich.

Gegenstand
Stimmrechtsbeschwerde; Vorlage Limmattalbahn (Kantonale Volksabstimmung vom 22.
November 2015 des Kantons Zürich).

In Erwägung,
dass Hugo Panzeri im Zusammenhang mit der kantonalen Volksabstimmung vom 22.
November 2015 über die Limmattalbahn am 13. November 2015 beim
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich "Stimmrechtsrekurs" erhoben hat;
dass das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Verfügung vom 19. November
2015 auf die Beschwerde nicht eingetreten ist und die Beschwerde an das
Bundesgericht weitergeleitet hat;
dass Hugo Panzeri die Beschwerde mit Eingabe vom 4. Dezember 2015 ans
Bundesgericht zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als
durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;
dass davon abgesehen werden kann, für das bundesgerichtliche Verfahren Kosten
zu erheben (Art. 66 Abs. 1 BGG);

 verfügt der Präsident:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Kosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer und dem Regierungsrat des Kantons
Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Dezember 2015
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli

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