Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.44/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
1C_44/2015

Urteil vom 6. März 2015

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Einwohnergemeinde Kirchlindach, 3038 Kirchlindach,
handelnd durch den Gemeinderat Kirchlindach, Lindachstrasse 17, 3038
Kirchlindach,
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Münstergasse 2, 3011
Bern.

Gegenstand
Revision der Ortsplanung,

Beschwerde gegen das Urteil vom 10. Dezember 2014 des Verwaltungsgerichts des
Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung.

In Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den ihm auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb
der ihm angesetzten Nachfrist bis 26. Februar 2015 nicht geleistet und
abgesehen davon auch nicht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege
ersucht hat;
dass somit gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1
lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist;
dass bei den gegebenen Verhältnissen davon abgesehen werden kann, für das
vorliegende Verfahren Kosten zu erheben (Art. 66 Abs. 1 BGG);

wird erkannt:

1. 
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. 
Es werden keine Kosten erhoben.

3. 
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Einwohnergemeinde Kirchlindach,
der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, dem
Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, sowie dem
Bundesamt für Raumentwicklung und dem Bundesamt für Umwelt schriftlich
mitgeteilt.

Lausanne, 6. März 2015

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Bopp

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