Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.102/2015
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
1C_102/2015

Verfügung vom 24. November 2015

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Karlen, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiber Misic.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,
vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Spoerri,

gegen

Gemeinderat Walchwil,
Dorfstrasse 23, Postfach, 6318 Walchwil,
Regierungsrat des Kantons Zug, Regierungsgebäude am Postplatz, 6301 Zug.

Gegenstand
Zonenplanänderung,

Beschwerde gegen das Urteil vom 23. Dezember 2014 des Verwaltungsgerichts des
Kantons Zug, Verwaltungsrechtliche Kammer.
-

In Erwägung,
dass A.________ seine am 13. Februar 2015 betreffend Zonenplanänderung erhobene
Beschwerde gegen das am 23. Dezember 2014 ergangene Urteil des
Verwaltungsgerichts des Kantons Zug mit Eingabe vom 16. November 2015
zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt
abzuschreiben ist;
dass die bundesgerichtlichen Kosten dem Ausgang des Verfahrens entsprechend dem
Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG);

 wird verfügt:

1. 
Die Beschwerde im Verfahren 1C_102/2015 wird als durch Rückzug erledigt
abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Gemeinderat Walchwil, dem
Regierungsrat des Kantons Zug, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug,
Verwaltungsrechtliche Kammer, dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem
Bundesamt für Umwelt schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 24. November 2015
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Karlen

Der Gerichtsschreiber: Misic

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