I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.102/2015
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [8frIR2ALAGK1] {T 0/2} 1C_102/2015 Verfügung vom 24. November 2015 I. öffentlich-rechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Karlen, als Einzelrichter, Gerichtsschreiber Misic. Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Spoerri, gegen Gemeinderat Walchwil, Dorfstrasse 23, Postfach, 6318 Walchwil, Regierungsrat des Kantons Zug, Regierungsgebäude am Postplatz, 6301 Zug. Gegenstand Zonenplanänderung, Beschwerde gegen das Urteil vom 23. Dezember 2014 des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug, Verwaltungsrechtliche Kammer. - In Erwägung, dass A.________ seine am 13. Februar 2015 betreffend Zonenplanänderung erhobene Beschwerde gegen das am 23. Dezember 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug mit Eingabe vom 16. November 2015 zurückgezogen hat; dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist; dass die bundesgerichtlichen Kosten dem Ausgang des Verfahrens entsprechend dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG); wird verfügt: 1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_102/2015 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Gemeinderat Walchwil, dem Regierungsrat des Kantons Zug, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Verwaltungsrechtliche Kammer, dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem Bundesamt für Umwelt schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 24. November 2015 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Einzelrichter: Karlen Der Gerichtsschreiber: Misic Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben