Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.1090/2014
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
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Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
6B_1090/2014

Verfügung vom 24. Dezember 2014

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Denys, als Instruktionsrichter,
Gerichtsschreiber C. Monn.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

1.  Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Postfach 3439, 6002 Luzern,
2. Y.________,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Nichtanhandnahme (Hehlerei),

Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Luzern, 1. Abteilung, vom 6.
Oktober 2014.

Erwägungen:

 Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 27. November 2014 zurückgezogen.

Demnach verfügt der Instruktionsrichter:

1. 
Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Kosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Luzern, 1. Abteilung,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 24. Dezember 2014

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Instruktionsrichter: Denys

Der Gerichtsschreiber: Monn

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