Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.879/2014
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
5A_879/2014

Verfügung vom 28. April 2015

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Escher, als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiber Buss.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Betreibungsamt Region Solothurn.

Gegenstand
Existenzminimumberechnung,

Beschwerde gegen das Urteil der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und
Konkurs des Kantons Solothurn vom 29. Oktober 2014.

Nach Einsicht
in die Beschwerde in Zivilsachen vom 10. November 2014 (Postaufgabe) gegen das
Urteil der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons
Solothurn,

in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 24. April 2015
(Postaufgabe) zurückgezogen hat, die Beschwerde daher durch die
Instruktionsrichterin als Einzelrichterin (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben
ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und umständehalber auf die Erhebung von
Gerichtskosten zu verzichten ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66
Abs. 1 BGG),

verfügt die Einzelrichterin:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt Region Solothurn
und der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 28. April 2015
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Escher

Der Gerichtsschreiber: Buss

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