II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.583/2014
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Wichtiger Hinweis: Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren. Zurück zur Einstiegsseite Drucken Grössere Schrift Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal [8frIR2ALAGK1] {T 0/2} 5A_583/2014 Verfügung 6. Februar 2015 II. zivilrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichterin Escher, als Instruktionsrichterin, Gerichtsschreiber Buss. Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Pius M. Huber, Beschwerdeführer, gegen B.________, vertreten durch Rechtsanwalt Jacques Marti, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Eheschutz, Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus vom 6. Juni 2014. In Erwägung, dass der Beschwerdeführer seine Beschwerde in Zivilsachen vom 16. Juli 2014 gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus vom 6. Juni 2014 (gemäss einer Scheidungskonvention vom 28. Januar 2015) mit Eingabe vom 28. Januar 2015 zurückgezogen hat, dass demnach das Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG durch die Instruktionsrichterin als Einzelrichterin infolge Rückzugs abzuschreiben ist, dass für das bundesgerichtliche Verfahren (gemäss Ziffer 7 der Scheidungskonvention) die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen und die Parteikosten wettzuschlagen sind. verfügt die Instruktionsrichterin: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. 4. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Glarus schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 6. Februar 2015 Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Die Instruktionsrichterin: Escher Der Gerichtsschreiber: Buss Navigation Neue Suche ähnliche Leitentscheide suchen ähnliche Urteile ab 2000 suchen Drucken nach oben