Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.18/2014
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
5A_18/2014

Verfügung vom 20. Januar 2014

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter von Werdt, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Verfahrensbeteiligte
1. X.________,
2. Y.________,
Beschwerdeführerinnen,

gegen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Basel-Stadt.

Gegenstand
Beistandschaft nach Art. 394/395 ZGB,

Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen das Urteil vom 20. November 2013 des
Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt (als Verwaltungsgericht).

Nach Einsicht:
in die Beschwerde nach Art. 72 ff. BGG gegen das Urteil vom 20. November 2013
des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt,

in Erwägung:
dass die Beschwerdeführerinnen die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 14.
Januar 2014 zurückgezogen haben, das Beschwerdeverfahren daher durch den
Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG
i.V.m. Art. 73 BZP) und die Kosten den solidarisch haftenden
Beschwerdeführerinnen aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP,
Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt der Präsident:

1. 
Das bundesgerichtliche Verfahren 5A_18/2014 wird als durch Rückzug der
Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 100.-- werden den Beschwerdeführerinnen unter
Solidarhaft auferlegt.

3. 
Diese Verfügung wird den Beschwerdeführerinnen, der Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt und dem Appellationsgericht des Kantons
Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 20. Januar 2014
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: von Werdt

Der Gerichtsschreiber: Füllemann

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