Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Revision 1F.7/2014
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
1F_7/2014

Urteil vom 27. Januar 2015

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Bundesrichter Merkli, Karlen,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Gesuchsteller,

gegen

Kanton Zürich,
Staatskanzlei, Neumühlequai 10, Postfach, 8090 Zürich.

Gegenstand
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 1C_807/2013
vom 20. Dezember 2013.

In Erwägung,
dass das Bundesgericht mit Urteil vom 20. Dezember 2013 (1C_807/2013) auf eine
von A.________ als "Klage gegen den Eidgenössischen Stand Zürich" bezeichnete
Eingabe weder als Klage noch als Beschwerde eingetreten ist, da die Eingabe
nicht unter die in Art. 120 Abs. 1 BGG genannten Streitgegenstände fiel und
auch nicht ersichtlich war, gegen welchen Entscheid einer letzten kantonalen
Instanz sich eine allfällige Beschwerde richten sollte;
dass A.________ um Revision des bundesgerichtlichen Urteils vom 20. Dezember
2013 ersucht hat;
dass er sich auf die Revisionsgründe von Art. 121 lit. c und d BGG sowie Art.
123 Abs. 1 BGG beruft;
dass indessen weder dargetan noch ersichtlich ist, inwiefern das
bundesgerichtliche Urteil 1C_807/2013 an einem der behaupteten Revisionsgründe
oder an einem anderen Revisionsgrund leiden sollte;
dass das Revisionsgesuch ohne Schriftenwechsel (Art. 127 BGG) abzuweisen ist,
soweit darauf einzutreten ist;
dass sich die Rechtsbegehren des Gesuchstellers als offensichtlich aussichtslos
erweisen, weshalb sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abzuweisen ist
(Art. 64 BGG);
dass auf eine Kostenauflage verzichtet werden kann (Art. 66 Abs. 1 BGG);
dass sich das Bundesgericht vorbehält, inskünftig ähnliche Eingaben in der
vorliegenden Angelegenheit formlos abzulegen;

erkennt das Bundesgericht:

1. 
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2. 
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3. 
Es werden keine Kosten erhoben.

4. 
Dieses Urteil wird dem Gesuchsteller und dem Kanton Zürich schriftlich
mitgeteilt.

Lausanne, 27. Januar 2015

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli

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