Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Revision 9F.12/2013
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
9F_12/2013

Verfügung vom 9. September 2013

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Glanzmann, als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiber Schmutz.

Verfahrensbeteiligte
Kanton Zürich, vertreten durch die Finanzdirektion des Kantons Zürich, diese
vertreten durch die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich,
Stampfenbachstrasse 63, 8006 Zürich,
Gesuchsteller,

gegen

K.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Laube,
Gesuchsgegner,

T.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Beat Wieduwilt,

Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Bleicherweg 19, 8002
Zürich.

Gegenstand
Berufliche Vorsorge,

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 9C_191/2013
vom 8. Juli 2013.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 4. September 2013, worin der Kanton Zürich, vertreten
durch die Finanzdirektion des Kantons Zürich, diese vertreten durch die BVK
Personalvorsorge des Kantons Zürich, das Revisionsgesuch vom 7. August 2013
(Poststempel) gegen den Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom 8.
Juli 2013 zurückzieht,

in Erwägung,
dass das Revisionsgesuch gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1
BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

verfügt die Einzelrichterin:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs des Revisionsgesuchs abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien, T.________, der Allianz Suisse
Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons
Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 9. September 2013

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Glanzmann

Der Gerichtsschreiber: Schmutz

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