Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.64/2013
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6B_64/2013

Verfügung vom 26. Februar 2013
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte
Bank X.________ OJSC,
Beschwerdeführerin, vertreten durch Dr. Martin Burkhardt und/oder Cesare De
Santis,
Rechtsanwälte,

gegen

1. Staatsanwaltschaft des Kantons Zug,
An der Aa 4, 6301 Zug,
2. Y.________, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Aepli,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Einstellung (Urkundenfälschung); Willkür etc.,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug, I.
Beschwerdeabteilung, vom 29. November 2012.
Der Einzelrichter zieht in Erwägung:
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 19. Februar 2013
zurückgezogen.

Demnach verfügt der Einzelrichter:

1.
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zug, I.
Beschwerdeabteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 26. Februar 2013
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Schneider

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill