Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.314/2013
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6B_314/2013

Verfügung vom 15. April 2013
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus, Postgasse 29, 8750 Glarus,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Nichtanhandnahme,

Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Glarus vom 22. März
2013.

Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 2. April 2013 zurückgezogen.

Demnach erkennt der Einzelrichter:

1.
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis
abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Glarus
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. April 2013

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Schneider

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill