Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.221/2013
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6B_221/2013

Urteil vom 4. April 2013
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
Gerichtsschreiber C. Monn.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Emma Herwegh-Platz 2a, 4410
Liestal,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Nichteintreten (Entschädigung),

Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung
Strafrecht,
vom 29. Januar 2013.

Der Einzelrichter zieht in Erwägung:

1.
Im Zusammenhang mit einer Schadenersatzforderung gegen die Behörden in Höhe von
rund zehn Milliarden Dollar trat das Kantonsgericht Basel-Landschaft am 29.
Januar 2013 auf eine Beschwerde nicht ein. X.________ beantragt mit Beschwerde
beim Bundesgericht, es seien ihm die zehn Milliarden Dollar zu ersetzen und das
Geld in seinem Namen der UNICEF zu senden. Aus der nur teilweise verständlichen
Eingabe ergibt sich nicht, dass und inwieweit die Vorinstanz das Recht im Sinne
von Art. 95 BGG verletzt haben könnte. Darauf ist im Verfahren nach Art. 108
BGG nicht einzutreten.

2.
Da an der Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers Zweifel bestehen
(angefochtener Entscheid S. 5 E. 1.4), kann auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet werden. Damit wird das sinngemässe Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege gegenstandslos.

Demnach erkennt der Einzelrichter:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft,
Abteilung Strafrecht, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 4. April 2013
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Schneider

Der Gerichtsschreiber: Monn